Michael-Ende-Schule Raubling

Pausenhof 1

Quali für M-Schüler

Aufgrund einer Änderung der Mittelschulordnung (MSO) gilt seit einiger Zeit eine besondere Regelung zur Berechnung der Qualinote für Schüler der M-Klassen. Diese Regelung betrifft nicht die Schüler der Regelklassen!

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die M-Schüler ihren Quali ablegen können. Je nachdem für welche Regelung der Volksschulordnung man sich entscheidet. Entscheidungsdatum ist spätestens der 1. März, da bis zu diesem Termin die Prüfungsanmeldung erfolgt sein muss.


1. Möglichkeit "fifty-fifty" nach §23 MSO:

Hier werden die Noten des Zwischenzeugnisses an Stelle der Jahresfortgangsnoten [der R-Klassen] in die Gesamtbewertung einbezogen, wenn diese Möglichkeit gewählt wird.
Die Endnote im Qualizeugnis wird nach dieser Norm zu 50 % aus der Prüfungsnote und zu 50% aus der Note des Zwischenzeugnisses der M9 gebildet.

Beispiel:
Note Mathematik im Zwischenzeugnis: 2
Note Mathemaik in der Qualiprüfung: 4
2+4 = 6
6:2 = 3
Endnote im Qualizeugnis 3

2. Möglichkeit "go for gold" nach §28 MSO:

Nach dieser Vorgabe können die Schüler der M-Klassen so am Quali teilnehmen, dass nur die Prüfungsnoten zählen und die Noten des Zwischenzeugnisses nicht mit in die Endnote einberechnet werden.
Die Endnote im Qualizeugnis wird demnach zu 100% aus der Prüfungsnote gebildet.

Beispiel:
Note Mathematik im Zwischenzeugnis: 5 (egal)
Note Mathemaik in der Qualiprüfung: 3
Endnote im Qualizeugnis 3, da die Zwischenzeugnisnote nicht zählt.


WAS BEDEUTET DAS ALLES?

  • M-Schüler die gute Noten im Zwischenzeugnis haben, können sich überlegen die "fifty-fifty"-Möglichkeit zu wählen, da sie so schon die Hälfte der Endnote mit der Zwischenzeugnisnote einbringen können. Sollte es am Prüfungstag nicht so gut laufen, hat man sich mit dieser Methode einen guten Puffer geschaffen.
  • M-Schüler, die weniger gute Noten im Zwischenzeugnis haben, können nach der "go for gold"-Möglichkeit ganz auf die Prüfung setzen und werden nicht von den Zwischenzeugnisnoten "vorbelastet".
  • Die Entscheidung muss jeder für sich selbst fällen. Ein allgemeines Rezept gibt es nicht.
  • Die Entscheidung gilt für alle Fächer. Es ist nicht möglich Englisch nach "fifty-fifty" und Mathematik nach "go for gold" abzulegen.

Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden Sie in der "Datenbank BAYERN-RECHT" unter http://www.gesetze-bayern.de.