Aktuelle Informationen:
Aktuelle Mitteilungen der Behörden:
Aufhebung der Isolationspflicht für Corona-Positive und Hygieneempfehlungen (16.11.2022): Empfehlungen des Kultusministeriums_16.11.22.pdf
Schreiben des Gesundheitsministeriums zum Thema Impfen_Okt 2022.pdf
Übersicht über die Hygienemaßnahmen an Schulen_Sept 2022.pdf Bitte beachten Sie bei diesem Schreiben, dass es sich dabei großteils um Empfehlungen, also keine Muss-Bestimmungen handelt.
Aktuelle Bestimmungen:
Fünftägige Isolation von infizierten Personen aufgehoben: Siehe oben! Es muss aber für mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen und es besteht für positiv Getestete eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Eine Freitestung ist nicht mehr erforderlich.
Kontaktpersonen keine Quarantäne mehr: Kontaktpersonen können also ab sofort regulär die Schule besuchen, sofern keine direkte abweichende Einzelfallanordnung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorliegt. Auch hier wird das freiwillige Tragen einer Maske empfohlen, ferner wird angeraten, sich fünf Tage lang täglich zu Hause selbst zu testen.
Testpflicht aufgehoben: Seit dem 1.5.22 wurden die anlasslosen schulischen Testungen eingestellt, ebenso endete die allgemeine Testobliegenheit für Schülerinnen und Schüler und die „3G-Regelung“ für Lehrkräfte bzw. sonstige an den Schulen tätige sowie schulfremde Personen.
Maskenpflicht aufgehoben: Die generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude wurde ab dem 3.4.22 aufgehoben. Weitere Informationen dazu siehe im Abschnitt weiter unten.
Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen: Hier der Link zur Homepage des Gesundheitsamts.
Anträge auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht: Eltern haben nur noch in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag auf Beurlaubung vom Präsenzunterricht zu stellen: Dies ist in Anwendung von § 20 Abs. 3 Satz 1 BaySchO nur noch möglich, wenn Schülerinnen oder Schüler selbst eine Grunderkrankung haben bzw. Personen mit Grunderkrankungen mit der Schülerin bzw. dem Schüler in einem Haushalt leben und dies mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird (vgl. Ziffer III. Nr. 13 des Rahmenhygieneplans). Eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht aufgrund individuell empfundener Gefährdungslage ist dagegen nicht mehr möglich. Beurlaubte Schülerinnen und Schüler nehmen dann am Distanzunterricht teil. Ich weise aber darauf hin, dass ein solcher Distanzunterricht bei gleichzeitig stattfindendem Präsenzunterricht nicht die selbe Qualität bzw. den gleichen Umfang wie bei ausschließlichem Distanzunterricht haben kann. Insbesondere schriftliche Leistungsnachweise können regelmäßig nur in Präsenz abgelegt werden. Daher können Noten, die Voraussetzung für ein Vorrücken oder den Erwerb eines Schulabschlusses sind, im Distanzunterricht nicht erworben werden.
Impfangebote für Schülerinnen und Schüler: Diese werden von vielen niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Siehe auch https://impfzentren.bayern
Distanz- oder Wechselunterricht: Dieser findet nur noch im begründeten Einzelfall auf Weisung des Staatlichen Gesundheitsamts für einzelne Klassen oder Schulen statt. Weitere Informationen zum Distanzunterricht siehe weiter unten.
Notbetreuung: Es wird gegebenenfalls bei Wechsel- oder Distanzunterricht eine Notbetreuung in den Klassen 1 bis 6 eingerichtet. Bitte teilen Sie dann Ihren begründeten Bedarf entweder direkt der Klassenleitung oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit. Dieses Angebot gilt jedoch nicht für in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler!
Wichtige Festlegungen für den Präsenzunterricht in der Schule:
Bestimmungen zum Infektionsschutz: Die geltenden Bestimmungen der Staatsregierung zum Infektionsschutz können Sie hier auf der Homepage des Gesundheitsministeriums nachlesen.
Masken als Schutz vor einer Infektion: Die generelle Maskenpflicht im ganzen Schulgebäude wurde ab dem 3. April 2022 aufgehoben. Das Kultusministerium empfiehlt aber weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen. Auch im Unterricht kann somit selbstverständlich freiwillig weiterhin eine Maske getragen werden. Ausdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Maske vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) sowie nach einem bestätigten Infektionsfall in der Klasse für fünf Schultage auch im Unterricht. Auch in den Schulbussen ist die Maske ein wichtiges Element des Infektionsschutzes; im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht. Informationen zu Art und Beschaffenheit der Masken (Mund-/Nasenbedeckungen, MNB) können Sie hier in den FAQs auf der Seite des Kultusministeriums nachlesen. Schülerinnen und Schüler können zwar sog. Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen, das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken, die im Handel auch in Kindergrößen erhältlich sind (so genannte OP-Masken). Bitte achten Sie darauf, dass diese Masken bei Ihren Kindern korrekt sitzen.
Vorgehen bei Krankheitssymptomen: Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht. Bei COVID-19 typischen Symptomen (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust) sollte ein Arzt aufgesucht werden. Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden ab Mai 2022 keine Testungen mehr statt; es können auch keine Selbsttests für zuhause ausgegeben werden. Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das Tragen einer Maske davor schützen, dass das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.
Hygienekonzept: Das Kultusministerium hat im Februar den letzten Rahmenhygieneplan_Stand 15.02.2022 veröffentlicht. Er gilt als Richtschnur für alle bayerischen Schulen. Dieses Hygienekonzept hat ab Mai 2022 großteils seine Gültigkeit verloren - siehe dazu die Überblick über Hygieneempfehlungen an Schulen.pdf
Betretungsverbote - Folgende Personen dürfen die Schule nicht betreten:
1. Wenn sie mit dem Corona-Virus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen (weitere Infos für infizierte Personen hier auf der Homepage des LRA).
2. Wenn sie einer Quarantänemaßnahme unterliegen. Dies betrifft z.B. Urlaubsheimkehrer nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet.
Sollte Ihr Kind aus einem dieser Gründe die Schule nicht besuchen dürfen, bitte ich Sie, uns zuverlässig davon in Kenntnis zu setzen.
Ich bitte Sie alle eindringlich, sich an diese Bestimmungen zu halten. Schüler, die den Präsenzunterricht nicht besuchen dürfen, nehmen am Distanzunterricht teil.
Beurlaubung vom Präsenzunterricht: In begründeten Fällen (z.B. Risikopatient in der eigenen Familie), kann bei der Schulleitung ein Antrag auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts gestellt werden, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird. Es besteht dann aber kein Anspruch auf einen individuellen Distanzunterricht.
Schülerbeförderung: In den Schulbussen gilt keine Maskenpflicht mehr, ab 10.12.2022 auch nicht mehr im ÖPNV (Linienbusse). Zugleich wird aber an die Eigenverantwortung appelliert, sich und andere weiterhin zu schützen, wenn ein Mindestabstand in Innenräumen nicht gewährleistet werden kann.
Distanzunterricht:
Grundsätzliches: Sollten sich ganze Klassen in Quarantäne befinden, wird für alle Schülerinnen und Schüler, sofern sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen, Distanzunterricht eingerichtet. Sollten sich nur einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne befinden, kann nur optional ein eingeschränktes Angebot an Distanzunterricht eingerichtet werden (so genannter Hybridunterricht), weil die Lehrkräfte gleichzeitig Präsenzunterricht für den Rest der Klasse halten müssen.
Distanzunterricht für ganze Klassen findet jeden Vormittag statt, in der Mittelschule teilweise auch am Nachmittag. Der Unterricht besteht aus Phasen des direkten Kommunizierens (z.B. über Microsoft Teams) und Phasen, in denen Arbeitsaufträge selbstständig erledigt werden. Die Schülerinnen und Schüler sind generell zur Teilnahme verpflichtet; falls sie krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen sie morgens wie gewohnt entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung ist bei Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nachzureichen. Im Distanzunterricht können auch neue Lerninhalte erarbeitet werden. Diese Inhalte sind dann auch Gegenstand von späteren schriftlichen Leistungserhebungen im Präsenzunterricht. Außerdem sind mündliche Leistungsnachweise per Distanzunterricht erlaubt. Leihgeräte (Tablets) für die Teilnahme am Distanzunterricht stehen zur Verfügung, die dann bei Bedarf an Schüler bzw. deren Eltern ausgeliehen werden können. Bitte melden Sie einen entsprechenden Bedarf am besten bei der Klassenleitung an. Wir weisen darauf hin, dass Microsoft Teams auch mit einem Smartphone relativ gut nutzbar ist. Bitte beachten Sie ferner, dass nur mit einer vorliegenden Zustimmung zur Nutzung Microsoft Teams auch bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern zur Anwendung kommt; liegt diese Zustimmung nicht vor, wird der Schüler / die Schülerin anderweitig mit Arbeitsaufträgen versorgt. Link zu den Nutzungsbedingungen, Datenschutzinfos und Einwilligungserklärungen für MS Teams. Ich bitte zu beachten, dass die Aufzeichnung einer Bild-, Ton- oder Videoübertragung, z. B. durch eine Software oder durch das Abfotografieren bzw. Abfilmen des Bildschirms, nicht gestattet ist. Ferner ist es verboten, unerlaubte Aufnahmen über die sozialen Netzwerke zu verbreiten.
Grundschule: Es gibt pro Klasse einen oder mehrere Hauptansprechpartner. Diese sind in der Regel die Klassenleiter. Der für den jeweiligen Tag zuständige Ansprechpartner führt den Distanzunterricht durch, er deckt dabei die ihm möglichen Fächer ab, ein Schwerpunkt liegt natürlich auf den Kernfächern Mathematik, Deutsch, HSU.
Mittelschule: Es findet so weit als möglich stundenplanmäßiger Distanzunterricht nach dem momentan gültigen Stundenplan statt. Dies betrifft die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Englisch, aber auch die Sachfächer und den BOZ-Bereich (Technik, Wirtschaft, Soziales). Die jeweils für das Fach zuständige Lehrkraft kommuniziert in der Regel über Microsoft Teams mit den Schülerinnen und Schülern, es werden aber auch andere Kanäle genutzt.
Zeitliche Abfolge der Maßnahmen im Schuljahr 2022/23:
- 13.09.2022: Präsenzunterricht - Derzeit sind keine Einschränkungen vorgesehen
gez. Markus Beham, Schulleiter
Stand dieser Information: 06.12.2022